Soforthilfeprogramm der Bundesregierung für Erdgas-Kunden
Abschlagszahlungen im Dezember 2022

Verehrte Erdgas-Kunden,

Aufgrund des Krieges in der Ukraine sind die Kosten für Erdgas stark gestiegen. Hiervon sind sowohl private Verbraucher als auch Unternehmen, die auf Erdgas angewiesen sind, betroffen. Der Gesetzgeber hat daher Maßnahmen entwickelt, um Verbraucher bei der Bewältigung dieser gestiegenen Kosten zu unterstützen. Hierzu erhalten die meisten Erdgaskunden eine finanzielle Soforthilfe im Dezember. Diese Einmalzahlung wird aus Mitteln des Bundes finanziert und soll Kunden schnell und unbürokratisch entlasten.

Wir möchten Sie an dieser Stelle über die wesentlichen Inhalte zu der Dezember-Soforthilfe informieren:

Welchen Abschlag zahle ich im Dezember?

Wenn Sie uns eine Lastschriftermächtigung erteilt haben, werden wir am 05.12.2022 keine Abschlagszahlungen für Erdgas einziehen. Sofern Sie auch Strom von uns beziehen, wird nur hierfür der Abschlag von Ihrem Konto abgebucht.

Sollten Sie per Dauerauftrag oder Überweisung Ihre Abschläge zahlen, möchten wir Sie bitten, dies im Dezember entsprechend einmalig anzupassen und ggf. nur den Abschlag für Strom zu überweisen.

Bitte beachten Sie dabei, dass die Zahlung  am 05.12.2022 der Abschlag für den Monat November ist (fällig am 05. des Folgemonats).

Der eigentlche Abschlag für Dezember erfolgt daher wie gewohnt am 05.01.2023. Anhand der bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Zahlungen wird dann die Jahresverbrauchsabrechnung 2022 für Sie erstellt.

Wie hoch ist die Dezember-Soforthilfe?

Für Standard-Lastprofilkunden – das sind im Wesentlichen Privathaushalte und kleine Unternehmen, errechnet sich der Entlastungsbetrag des Bundes aus der

  • Jahresverbrauchsmenge, die der Netzbetreiber im September 2022 für Ihre Belieferung prognostiziert hat (dieser orientiert sich u.a. an dem Vorjahresverbrauch bzw. einem Ersatzwert, wenn dieser Wert nicht vorliegen sollte).
  • geteilt durch 12
  • multipliziert mit dem Arbeitspreis, der für Ihre Lieferung Stand 1. Dezember 2022 vereinbart ist.

Wie fließt die Dezember-Soforthilfe in meine Jahresabrechnung mit ein?

Der Bund überweist, quasi als Ausgleich für die nicht erhaltenen Abschlagszahlungen, Ihren  Entlastungsbetrag an uns, den wir dann Ihrem Konto als Zahlung gutschreiben werden und bei der Jahresverbrauchsabrechnung entsprechend berücksichtigen.

Ausführlichere Informationen zur Dezember-Soforthilfe haben wir im Download-Bereich noch einmal für Sie zusammen gestellt.

Einzelheiten zur Gaspreisbremse (aktuell geplant für März 2023) werden wir an dieser Stelle ebenfalls veröffentlichen, sobald uns die Details zur Durchführung vorliegen.

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, uns anzusprechen.

Und noch eine gute Nachricht zum Schluss:

Nach unserem jetzigen Kenntnisstand betrifft die Senkung der Umsatzsteuer auf Gas von 19% auf 7% bei Verträgen, die nach dem 30.09.2022 abgerechnet werden, den kompletten Abrechnungszeitraum. Dies bedeutet, dass die Jahresverbrauchsabrechnung 2022 für Erdgas insgesamt – also ab Januar 2022 – mit dem verminderten Steuersatz von 7% USt. abgerechnet werden darf.

Dies wird eine deutlich spürbare Entlastung für unsere Kunden sein!

Gas

Ökogas von der ebb

Wir sorgen zuverlässig für gemütliche Wärme in Ihrem Zuhause, von der Heizung bis hin zur Warmwasserversorgung. Erdgas ist  ein umweltfreundlicher Energieträger, der zudem wenig Wartung während des Betriebes benötigt.

 

Sie möchten wechseln? Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit uns in Verbindung.

 

Wie setzt sich der ebb Gaspreis zusammen?

Der Gaspreis setzt sich aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis zusammen. Der Arbeitspreis errechnet sich aus dem tatsächlichen Verbrauch. Wer also Energie spart, der zahlt an dieser Stelle weniger. Der Grundpreis ist eine verbrauchsunabhängige Komponente. Der Grundpreis deckt die Kosten für die Bereitstellung von Zählern, Instandhaltung und Ausbau der Leitungen sowie für die Lieferbereitschaft.  Es handelt sich um eine Fixkostenpauschale, die in den Abschlagszahlungen enthalten ist. Der Gaspreis ist als Brutto-Preis ausgewiesen.

Er beinhaltet neben der Beschaffung, der Lieferung und Netznutzung:

CO²-Steuer (Neu ab 2021)

Mit dem Klimapaket hat die Bundesregierung inzwischen beschlossen, wie sich die CO2-Preise in Zukunft verändern. So kostet eine Tonne des klimaschädlichen Gases im Jahr 2022 30 Euro. In den folgenden Jahren steigen die Abgaben dann schrittweise, bis sie 2025 einen Wert von 55 Euro pro Tonne erreichen.

Erdgassteuer

Verbrauchssteuer auf Erdgas und auf Flüssiggas. Sie wurde durch eine Steuerreform ab 1.1.1989 eingeführt, war dann Teil der Mineralölsteuer und ist mittlerweile - da Erdgas ein Energieerzeugnis darstellt und das Mineralölsteuergesetz durch das Energiesteuergesetz ersetzt wurde - in der Energiesteuer aufgegangen.

Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt, das an die Städte und Gemeinden gezahlt wird für die Einräumung von Wegerechten für z.B. Bau und Betrieb von Gasleitungen.

Regelenergieumlage
Regelenergie in der Erdgaswirtschaft ist dasjenige Gas, das benötigt wird, um physische Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung in einem Marktgebiet ausgleichen zu können.

Kosten der Bilanzkreisführung
Im Rahmen der Liberalisierung des Marktes darf ein Versorger seine Produkte nun bundesweit anbieten. Um den Verbrauch dem jeweiligen Lieferanten zuzuordnen, wird die tatsächlich verbrauchte Gasmenge innerhalb eines bestimmten Bereichs bilanziert.