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Informationen zur Strom- und Gaspreisbremse (Stand 25.01.2023)
Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Wir werden unsere Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.
Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt: Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:
- für Gas auf 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh),
- für Fernwärme auf 9,5 Cent/kWh und
- für Strom auf 40 Cent/kWh.
Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif.
Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2023 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.
Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kostenbelastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen finden Sie z.B. auf der Internetseite www.sparenwasgeht.de.
Prüfen Sie Ihren Stromverbrauch!
Der Energieeinsatz von vielen Haushaltsgeräten ist oft höher als nötig. Insbesondere „alte“ Geräte verbrauchen meist wesentlich mehr als neue Modelle. Kontrollieren Sie, ob auch Sie zu Hause einen solchen „Stromfresser“ besitzen.
Mit dem kostenlosen Verleih von Energiemessgeräten möchte die Energieversorgung Bad Bentheim GmbH & Co. KG ihren Kunden helfen, die „Stromfresser“ zu ermitteln und die eigenen Kosten zu reduzieren.
Unsere Messgeräte können Sie bis zu einer Woche kostenlos bei uns ausleihen. Alle Elektrogeräte bis zu einem Anschlusswert von 3000 Watt bzw. mit einem Schutzkontaktstecker (230V 13A) können damit gemessen werden.
Überprüfen Sie den Stromverbrauch von Kühlschränken und Gefriergeräten über 24 Stunden; der Verbrauch von Waschmaschinen, Wäschetrocknern und Geschirrspülern wird jeweils für einen Arbeitsgang überprüft.
Elektrokleingeräte wie PC, Fernseher, Funktelefone und Stereoanlagen nehmen einen immer größer werdenden Anteil am Haushaltsstromverbrauch ein. Diese Geräte sollten Sie jeweils eine Stunde messen.
Gerne reservieren wir für Sie ein Energiemessgerät, rufen Sie uns an unter: 05922-7346 oder senden Sie uns eine Mail an: info@bentheim-energie.de
Schlichtungsstelle / Beschwerden
Die Zufriedenheit unserer Kunden ist uns wichtig. Kritik und Anregungen sind für uns Hinweis und Ansporn, uns weiter zu verbessern. Sollte dennoch etwas nicht gut gelaufen sein, so wenden Sie sich bitte an:
Energieversorgung Bad Bentheim GmbH & Co. KG
Zum Ferienpark 1
48455 Bad Bentheim
Telefon: 05922-9994518
Falls Ihre Beschwerde nicht zu Ihrer Zufriedenheit erledigt wurde oder die Streitigkeit nicht beigelegt werden konnte, können sie sich auch an die Schlichtungsstelle wenden. Voraussetzung für die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens ist, dass Sie als Kunde vorher Ihren Anspruch gegenüber der Energieversorgung Bad Bentheim gemäß § 111a EnWG erfolglos geltend gemacht haben. Bitte wenden Sie sich dann an:
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 2757240-0
Die Zufriedenheit unserer Kunden ist uns wichtig. Kritik und Anregungen sind für uns Hinweis und Ansporn, uns weiter zu verbessern. Sollte dennoch etwas nicht gut gelaufen sein, so wenden Sie sich bitte an:
Energieversorgung Bad Bentheim GmbH & Co. KG
Zum Ferienpark 1
48455 Bad Bentheim
Telefon: 05922-9994518
Falls Ihre Beschwerde nicht zu Ihrer Zufriedenheit erledigt wurde oder die Streitigkeit nicht beigelegt werden konnte, können sie sich auch an die Schlichtungsstelle wenden. Voraussetzung für die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens ist, dass Sie als Kunde vorher Ihren Anspruch gegenüber der Energieversorgung Bad Bentheim gemäß § 111a EnWG erfolglos geltend gemacht haben. Bitte wenden Sie sich dann an:
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 2757240-0