Strom

Ökostrom von der ebb

Strom ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Alltags.

Neben unzähligen strombetriebenen Geräten, die unser Leben einfacher gestalten, benötigen wir ihn für die die Kommunikation mittels Telefon und Computer.


Als Ihr Stromlieferant sorgen wir dafür, dass Ihnen Ihr ebb Strom 24 Stunden täglich zuverlässig zur Verfügung steht. Und das mit einem Ansprechpartner vor Ort und zu attraktiven Preisen.

 

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Wie setzt sich der ebb Strompreis zusammen?

Der Strompreis setzt sich aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis zusammen. Der Arbeitspreis errechnet sich aus dem tatsächlichen Stromverbrauch nach Kilowattstunden. Wer also Energie spart, der zahlt an dieser Stelle weniger. Der Grundpreis ist eine verbrauchsunabhängige Komponente. Die Preise sind als Brutto-Preis zu verstehen. Im Preis enthalten sind:

Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt, das an die Städte und Gemeinden für die Einräumung von Wegerechten für z.B. Bau und Betrieb von Stromleitungen gezahlt wird.
Stromsteuer (im Volksmund: Ökosteuer)
Diese Steuer wird seit 1999 ursprünglich zur Förderung klimapolitischer Ziele erhoben.

KWK-Umlage
Diese Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt und dient der Förderung der Stromerzeugung aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung.

§19 Umlage (Umlage nach §19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung)
Diese Umlage gibt es seit dem Jahr 2012. Mit dieser "Sonder- bzw. Großkunden-Umlage" werden entgangene Gewinne der Betreiber der Stromnetze für die (Teil-)Befreiung der Großindustrie (Unternehmen mit sehr hohem Stromverbrauch und internationalem Wettbewerb) vom Netznutzungsentgelt an die privaten Haushalte umgelegt.

Offshore-Haftungsumlage (nach dem Energiewirtschaftsgesetz EnWG, Novelle 2012)
Seit Anfang 2013 ist die Offshore-Haftungsumlage ebenfalls ein Bestandteil des Strompreises. Mit ihr wird ein Großteil von Schadensersatzkosten, entstanden durch Verzögerungen oder Ausfälle bei der Netzanbindung von Offshore-Windparks, auf den privaten Endverbraucher umgelegt.

Umlage für abschaltbare Lasten nach §18 AbLaV
Um die Versorgungssicherheit im Stromnetz zu gewährleisten sollen große Stromverbraucher bei "Blackout-Gefahr" ihre Last vorübergehend abschalten. Dafür wird diesen Großabnehmern eine Entschädigung gezahlt. Die Kosten dieser "Abschalt-Umlage" werden auf die Letztverbraucher verteilt (seit Januar 2014).

Netzentgelte

Die Netzentgelte machen inzwischen einen großen Anteil an den Stromkosten aus. Diese werden benötigt, um das Netz auszubauen, damit beispielsweise Wind- und Sonnenstrom gut verteilt werden können.

Stromkennzeichnung ebb 2022

Lieferland der Herkunftsnachweise: 100% Norwegen